Wissen Sie, ob Ihre Webseite Google Fonts benutzt und ob diese lokal oder remote eingebunden sind?
Wahrscheinlich geht es Ihnen wie den meisten Webseitenbetreibern und deren Besucher, denn diese können dies mit dem Betrachten der Webseite gar nicht feststellen oder beurteilen.
Hierzu benötigt man schon etwas mehr Wissen oder natürlich ein Tool, dass entweder explizit nach solch einer Einbindung sucht oder die gängigen Werkzeuge, die von Webbrowsern zur Verfügung gestellt werden.
Nutzt man die gängigen Werkzeuge, ist man darauf aus, einen Internetauftritt explizit auf die Nuntzung von Google Fonts zu überprüfen und hiervon für die Beweissicherenung einen "Screenshot" oder einen Metaausschitt abzubilden.
Solche Einbindungen können entweder über Metatags, css-Anweisungen oder auch durch YouTube-Videos stattfinden.
Wo nun die Fonts in einer Webseite eingebunden wurden, ist für einen Besucher als auch für einen prüfenden Entwickler oder auch Programmierer auch nicht einfach nachvollziehbar.
Die Abmahnungen sind durch das Urteil Az.: 3 O 17493/20 des Landgerichts München I vom 20.01.2022 ins Rollen gebracht worden.
Hierbei wurde festgestellt, dass die Remoteeinbindung personenbezogene Daten unerlaubt an Google versendet.
Daher sollte die Einbindung dieser Schriftarten von Google lokal stattfinden.
Wir unterstützen Sie bei der Analyse der Webseite und entfernen die Einbindung oder binden die Schriften lokal auf Ihrem Server ein.